Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen

 

Die Kosten für Erstgespräche und probatorische Sitzungen werden grundsätzlich ohne Antragsstellung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Im Verlauf der probatorischen Sitzungen und rechtzeitig vor dem Beginn Ihrer Psychotherapie stelle ich gemeinsam mit Ihnen einen Antrag auf Kostenübernahme der Behandlung bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Nach der Genehmigung durch Ihre Krankenkasse werden alle anfallenden Kosten der Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse übernommen.

 

 

Privatversicherte Patienten

 

In der Regel übernehmen die private Versicherung und die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie bei einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin. In welchem Ausmaß die Kosten übernommen werden, hängt dabei von den jeweiligen Versicherungskonditionen ab. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung nach den entsprechenden Bedingungen. Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

 

Berufsgenossenschaften

 

Sofern die zu behandelnde Problematik in ihren Zuständigkeitsbereich fällt (z.B. bei Traumatisierungen durch einen Arbeitsunfall), übernehmen Berufsgenossenschaften die Therapiekosten. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen.

 

 

Selbstzahler

 

Natürlich können Sie sich auch dafür entscheiden, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen. Formalitäten bezüglich der Krankenversicherung bleiben in diesem Fall außen vor. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

 

Ausfallhonorar

 

Wenn Sie absehen können, dass Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie darum, den Termin mindestens 48 Stunden vorher abzusagen, damit ich die Stunde noch anderweitig vergeben kann. Ansonsten erhebe ich ein entsprechendes Aussfallhonorar.